Kfz-Sachverständigenbüro Harald Bach

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Wir sind ein freies und unabhängiges Kfz-Sachverständigenbüro, das Sie jederzeit für alle Belange rund ums Kraftfahrzeug in Anspruch nehmen können.

Hier finden Sie einen Überblick über

Unsere Leistungen

Schadengutachten

  • Haftpflichtschäden
  • Kaskoschäden (nur in Absprache und auf Anforderung der Kaskoversicherung)

für sämtliche Fahrzeuge:

  • Zweiräder
  • PKW
  • LKW
  • Busse
  • Anhänger / Auflieger
  • Wohnanhänger / Wohnmobile
  • Oldtimer
  • Landwirtschaftliche Zugmaschinen
  • Sonder- und landwirtschaftliche Fahrzeuge

Kurzgutachten bei Bagatellschäden

Bis zu einer Schadenhöhe von ca. 750 € wird in der Regel kein komplettes Gutachten erstellt. Um Ihre Ansprüche gegenüber dem Schädiger bzw. dessen Versicherer geltend machen zu können, benötigen Sie einen Kostenvoranschlag oder ein Kurzgutachten.

Tipp: Eine Schadenhöhe von 750 € ist bei modernen Fahrzeugen schnell erreicht. Oft werden versteckte Schäden am Fahrzeug durch Laien nicht erkannt. Sprechen Sie auch in solchen Fällen mit uns.

Ihr Vorteil: Durch fundierte Schadenaufnahme trifft der Sachverständige alle beweissichernden Maßnahmen. Im Streitfall haben Sie die nötigen Nachweise. Ein Kostenvoranschlag ist kein Beweismittel!

Technische Gutachten (Beweissicherungsgutachten)

Diese Form des Gutachtens hilft Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Forderungen, insbesondere im Rahmen eines bevorstehenden Rechtsstreits, zum Beispiel bei:

  • Folgeschäden aufgrund unsachgemäßer Reparaturen
  • Streitigkeiten über die Unfallfreiheit beim Gebrauchtwagenkauf (verschwiegener Vorschaden)
  • technischen Mängeln usw.

Damit Sie Ihre Forderungen durchsetzen können, müssen Sie deren Berechtigung nachweisen. Sie sind in der Beweispflicht!

Wir unterstützen Sie hierbei tatkräftig!

Wertgutachten / Bewertungen

Wir führen Fahrzeugbewertungen für folgende Fahrzeuge durch:

  • Zweiräder
  • PKW
  • LKW
  • Busse
  • Anhänger / Auflieger
  • Wohnanhänger / Wohnmobile
  • Oldtimer
  • Landwirtschaftliche Zugmaschinen
  • Sonderfahrzeuge und landwirtschaftliche Fahrzeuge

Prüfungen

Wir prüfen für Sie:

  • durchgeführte Reparaturarbeiten
  • Reparaturrechnungen
  • Kostenvoranschläge / Angebote
Foto von Harald Bach

Wir über uns

Harald Bach

Der Inhaber des Sachverständigenbüros, Harald Bach, verfügt neben einer grundsoliden Ausbildung auch über langjährige praktische Erfahrung in allen Bereichen seiner beruflichen Tätigkeit.

Er legte nach der klassischen Ausbildung zum Kfz-Mechaniker und anschließender Berufserfahrung 2002 die Meisterprüfung im Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk mit Erfolg ab.

Nach mehrjähriger Tätigkeit als Kfz-Meister absolvierte er die Weiterbildung zum

Geprüften Kfz-Sachverständigen (BAIS)

an der BAIS-euroakademie in Straubing.

Kontakt

Harald Bach

Geprüfter Kfz-Sachverständiger (BAIS)
Kraftfahrzeugtechnikermeister

Adresse

Bernhardswend 9
91550 Dinkelsbühl

Telefon
Fax:
0 98 53 / 38 57 86
Per WhatsApp schreiben
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Weitere Informationen

Ihre Rechte als Geschädigter

nach einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden)

  1. Freie Wahl des Kfz-Sachverständigen

    Ihnen steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zur Beweissicherung und zur Feststellung von Schadenumfang, Schadenhöhe, Wertminderung, Restwert, Wiederbeschaffungswert und voraussichtlicher Reparaturdauer zu beauftragen. Die Kosten für das Gutachten hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich (außer bei offensichtlichen Bagatellschäden bis ca. 750 €) zu übernehmen.

  2. Reparatur in der Werkstatt Ihres Vertrauens

    Versicherungen haben kein Recht, Ihnen eine Werkstatt vorzuschreiben, obwohl dies vielfach versucht wird. Sie dürfen Ihr Fahrzeug in einer von Ihnen ausgewählten Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren lassen.

  3. Mietwagen und Nutzungsausfallentschädigung

    Für die Dauer des schadensbedingten Fahrzeugausfalls können Sie grundsätzlich (Ausnahme bei sehr geringem Fahrbedarf) einen Mietwagen zu marktgerechten Preisen beanspruchen. Überhöhte Preise werden nicht immer vollständig von den Versicherungen übernommen.

    Benötigen Sie keinen Mietwagen, können Sie für die Dauer des schadensbedingten Fahrzeugausfalls alternativ Nutzungsausfallentschädigung geltend machen.

  4. Im Falle eines Totalschadens

    Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert, können Sie Ihr Fahrzeug gleichwohl in Ihrer Fachwerkstatt reparieren lassen, wenn die voraussichtlichen Reparaturkosten gemäß Sachverständigengutachten den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs um nicht mehr als 30 % übersteigen und Sie das Fahrzeug weiter nutzen wollen.

    Lassen Sie Ihr Fahrzeug im Totalschadenfall nicht reparieren, haben Sie Anspruch auf Ersatz des Wiederbeschaffungswertes abzüglich des Restwertes Ihres Fahrzeugs. Sie dürfen Ihr Fahrzeug zu dem Restwert veräußern, den Ihr Sachverständiger in seinem Gutachten ermittelt hat.

    Zur Sicherheit empfiehlt sich dazu ein korrekt datierter schriftlicher Kaufvertrag über das Unfallfahrzeug. Restwertangebote der Versicherungen müssen nur dann beachtet werden, wenn das konkrete Angebot der Versicherung vorliegt, bevor das Fahrzeug veräußert wurde, und dieses Angebot zumutbar ist.

  5. Recht auf Ihren Anwalt

    Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche können Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beauftragen. Die Kosten hierfür hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu übernehmen. So können Sie sicher sein, dass alle Schadenspositionen berücksichtigt werden.

Also Augen auf, auch nach dem Unfall!